§ 1
Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Apartment/ die Apartments bestellt und von Lipp Apartments bestätigt wurde(n).
§ 2
a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
§ 3
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Lipp Apartments behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Apartments anderweitig zu vermieten.
§ 4
Reservierte Appartements stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
§ 5
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments. Sollten vereinbarte Apartments, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so sind die Lipp Apartments verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§ 6
Bei Nichtanreise, einer Stornierung oder vorzeitiger Abreise werden 100 % der vereinbarten Leistung berechnet und bei bereits geleisteter Zahlung, nicht erstattet.
§ 7
Der Gesamtbetrag ist nach der unmittelbaren Buchung fällig. Eventuell, abgemachte Restzahlungen inklusive aller sonstigen Leistungen werden am Anreisetag fällig. Individuelle Kosten, die erst nach Anreise entstehen, werden nach Abreise fällig. Bei Kreditkartenzahlung werden alle Zahlungen automatisch abgebucht. Die Zustellung der Rechnung erfolgt ebenfalls automatisch.
§ 8
Die Lipp Apartments hat das Recht eine Kaution von 500,00 € zu verlangen.
§ 9
Das Objekt ist nur zur wohnlichen Nutzung gestattet.
Zweckentfremdungen durch u.a. Empfänge, Presseveranstaltungen, Foto-Shootings, Feierlichkeiten und mediale Aufzeichnungen jeglicher Art sowie Überschreiten der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenzahl, bedürfen der Zustimmung der Lipp Apartments. Solche Zweckentfremdungen werden mit dem Dreifachem des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt.
Verstöße gegen die im Objekt ausliegende Hausordnung, wie Rauchen und massive Ruhestörungen, werden mit 500,- € pro Vorfall geahndet. Die Lipp Apartments ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Lipp Apartments gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10
Die Lipp Apartments hat das Recht Ihre Kreditkarte vor Anreise zu autorisieren. Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen. Eine Überweisung vor Anreise ist ebenfalls möglich, sowie eine Barzahlung vor Ort jedoch nur nach Absprache.
§ 11
Für etwaige Beschädigungen an den Möbeln und Gebrauchsgegenständen, die durch den Nutzer oder seinen Mitnutzern verursacht wurde, haftet der Nutzer durch Schadenersatz. Gleiches gilt für entnommene Möbel und Gebrauchsgegenstände. Bei entnommenen Möbeln und Gebrauchsgegenständen ist der 1,5 fache Anschaffungswert zur Zahlung fällig. Für die folgenden Gebrauchsgegenstände gelten die angegebenen Beträge:
- Frotee/Badetücher 15,- Euro
- Kissen / Decken 50,- EUR
- Bügeleisen 35,- Euro
- Fön 50,- Euro
- Kaffeemaschine 150,- Euro
- Besteck 3,- Euro/Teil
- Matratzenschoner 50,- Euro
Bei Verlust des Objektschlüssels wird ein Betrag von EUR 100,00 zur Zahlung fällig. Bei einer Notöffnung aufgrund des im Objekt vergessenen Schlüssels werden 60,- € zur Zahlung fällig. Die Lipp Apartments ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Lipp Apartments gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 12
Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 13
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
§ 14
Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
§ 15
Durch die Lipp Apartments zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 16
Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter der Apartments, die durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann Lipp Apartments nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.